Steuern für Gründer in Österreich: Was Sie von Anfang an richtig machen
Lesezeit: 12 Minuten | Letztes Update: Januar 2026
Die Gründung eines Unternehmens in Österreich ist ein aufregender Schritt – doch spätestens beim Thema Steuern fühlen sich viele Gründer überfordert. Welche steuerlichen Pflichten kommen auf mich zu? Wann muss ich was beim Finanzamt melden? Und welche Fehler sollte ich unbedingt vermeiden?
Dieser Leitfaden erklärt Ihnen Schritt für Schritt die wichtigsten steuerlichen Themen für Gründer in Österreich – verständlich, praxisnah und ohne unnötigen Fachjargon.
Die wichtigsten Steuern für Gründer im Überblick
Als Gründer in Österreich kommen mehrere steuerliche Themen gleichzeitig auf Sie zu. Welche Abgaben konkret relevant sind, hängt von Ihrer Rechtsform, Ihrem Umsatz und Ihrer Tätigkeit ab.
Einkommensteuer (ESt) bzw. Körperschaftsteuer (KSt)
Wenn Sie als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft tätig sind, zahlen Sie Einkommensteuer auf Ihren Gewinn. Die Einkommensteuer ist progressiv aufgebaut – je höher Ihr Gewinn, desto höher der Steuersatz. Die Bandbreite reicht von 0% bis 55%.
Für Kapitalgesellschaften wie GmbH oder FlexCo gilt stattdessen die Körperschaftsteuer. Diese beträgt aktuell 23% auf den Gewinn der Gesellschaft. Wenn Gewinne an Gesellschafter ausgeschüttet werden, fällt zusätzlich Kapitalertragsteuer von 27,5% an.
Die Steuererklärung muss grundsätzlich bis zum 30. April des Folgejahres eingereicht werden (Papierform) bzw. bis zum 30. Juni bei elektronischer Übermittlung. Mit Steuerberater verlängern sich die Fristen deutlich.
Sozialversicherungsbeiträge
Viele Gründer starten nebenberuflich und übersehen dabei die Sozialversicherungspflicht. Die Beiträge bei der SVS hängen vom tatsächlichen Gewinn ab.
Liegt Ihr Gewinn unter der sogenannten Kleinunternehmergrenze von 6.613,20 Euro (Stand 2026), zahlen Sie grundsätzlich nur die Unfallversicherung von etwa 12,95 Euro pro Monat. Überschreiten Sie diese Grenze, werden Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung fällig – insgesamt ungefähr 27% des Gewinns.
Umsatzsteuer (USt)
Die Umsatzsteuer ist eines der wichtigsten Themen für Gründer. In Österreich gelten mehrere Steuersätze:
- 20% Normalsteuersatz
- 13% ermäßigter Steuersatz für bestimmte Leistungen
- 10% für Lebensmittel, Bücher und bestimmte weitere Produkte
Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, müssen Sie regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben – monatlich oder quartalsweise. Gleichzeitig können Sie die Vorsteuer aus Ihren eigenen Eingangsrechnungen zurückfordern.
Kommunalsteuer und Dienstgeberbeitrag
Diese Abgaben werden relevant, sobald Sie Mitarbeiter beschäftigen:
- Kommunalsteuer: 3% der Bruttolohnsumme
- Dienstgeberbeitrag: 4,5% der Bruttolohnsumme
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag: ca. 0,31% bis 0,40%
Steuerliche Pflichten im ersten Geschäftsjahr
1. Anmeldung beim Finanzamt
Innerhalb eines Monats nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit müssen Sie das Formular „Verf 24″ beim Finanzamt einreichen.
Das funktioniert online über FinanzOnline oder per Post.
Folgende Informationen werden abgefragt:
- Gewählte Rechtsform
- Voraussichtlicher Umsatz und Gewinn
- Option zur Kleinunternehmerregelung
- Art der Gewinnermittlung
- Branche und Tätigkeitsbeschreibung
2. UID-Nummer beantragen
Die UID-Nummer benötigen Sie insbesondere für:
- Geschäfte innerhalb der EU
- Rechnungen über 10.000 Euro brutto
Wenn Sie nicht die Kleinunternehmerregelung wählen, wird die UID-Nummer in der Regel automatisch vergeben.
3. Umsatzsteuervoranmeldungen
Ob Sie monatlich oder quartalsweise melden müssen, hängt von Ihrem Umsatz ab:
- Bis 100.000 Euro Nettojahresumsatz: quartalsweise möglich
- Über 100.000 Euro: monatlich verpflichtend
Die Frist endet jeweils am 15. des zweitfolgenden Monats.
Im Gründungsjahr kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der UVA-Pflicht beantragt werden.
4. Einkommensteuererklärung
Ihre erste Steuererklärung betrifft das Kalenderjahr Ihrer Gründung.
- Ohne Steuerberater: bis 30. April bzw. 30. Juni
- Mit Steuerberater: häufig bis 31. März des zweitfolgenden Jahres
Kleinunternehmerregelung: Ja oder Nein?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine der wichtigsten steuerlichen Entscheidungen für Gründer.
Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung?
Wenn Ihr Jahresumsatz unter 55.000 Euro brutto liegt, können Sie sich von der Umsatzsteuer befreien lassen.
- Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen
- Keine Umsatzsteuervoranmeldungen
- Weniger Bürokratie
Nachteile:
- Kein Vorsteuerabzug möglich
- Teilweise weniger professioneller Eindruck im B2B-Bereich
- Bei Überschreiten der Grenze wird Umsatzsteuer fällig
Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?
Besonders sinnvoll ist sie oft für:
- Dienstleister mit wenig Betriebsausgaben
- Nebenerwerbsgründer
- Geschäfte mit Privatkunden
Weniger sinnvoll ist sie häufig für:
- Handel und Produktion
- Unternehmen mit hohen Investitionen
- B2B-Geschäfte
Praxis-Tipp: Wenn Sie größere Anschaffungen planen – etwa Computer, Maschinen oder Büroausstattung – kann sich die reguläre Umsatzsteuerpflicht trotz niedrigen Umsatzes deutlich mehr lohnen.
Diese Kosten können Sie schon vor der Gründung absetzen
Viele Gründer wissen nicht, dass auch Ausgaben vor der offiziellen Gründung steuerlich berücksichtigt werden können.
Welche Vorgründungskosten sind absetzbar?
- Steuerberater- und Beratungskosten
- Notar- und Firmenbuchkosten
- Website-Erstellung
- Marktanalysen
- Büromaterialien
- Reisekosten
- Weiterbildungen
- Fachliteratur
Wichtig ist, dass die Kosten in direktem Zusammenhang mit Ihrer späteren Geschäftstätigkeit stehen.
Wie weisen Sie Vorgründungskosten nach?
- Alle Belege sammeln
- Zweck dokumentieren
- Zeitraum beachten (meist 3–6 Monate vor Gründung)
- In der ersten Steuererklärung anführen
Private Gegenstände ins Betriebsvermögen übernehmen
Auch privat gekaufte Gegenstände können später betrieblich genutzt werden:
- Laptops
- Smartphones
- Büromöbel
- Fahrzeuge
Bewertet wird dabei der aktuelle Restwert – nicht der ursprüngliche Kaufpreis.
Die 7 häufigsten Steuerfehler von Gründern
1. Keine Trennung von privat und geschäftlich
Nutzen Sie unbedingt ein separates Geschäftskonto. Vermischte Zahlungen führen fast immer zu Problemen bei Buchhaltung und Betriebsprüfung.
2. Fehlerhafte Rechnungen
Fehlende Pflichtangaben führen dazu, dass Rechnungen steuerlich nicht anerkannt werden.
3. Fristen versäumen
Verspätete Meldungen verursachen Zuschläge und im schlimmsten Fall finanzstrafrechtliche Probleme.
4. Vorsteuerabzug vergessen
Viele Gründer verschenken Geld, weil sie Vorsteuer nicht geltend machen.
5. Privatentnahmen nicht dokumentieren
Jede Entnahme sollte sauber verbucht werden.
6. Falsche Gewinnermittlung oder fehlende Pauschalierung
Gerade Dienstleister profitieren oft von Pauschalierungsmodellen.
7. Keine Rücklagen bilden
Viele Gründer unterschätzen Nachzahlungen im zweiten Jahr.
Faustregel: Legen Sie etwa 30–40% Ihrer Einnahmen für Steuern und Sozialversicherung zurück.
Wann brauche ich einen Steuerberater?
Ein Steuerberater ist nicht verpflichtend – aber oft sinnvoll.
Wann sich ein Steuerberater besonders lohnt
- Bei GmbH oder FlexCo
- Bei Mitarbeitern
- Bei höheren Umsätzen
- Wenn Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren möchten
- Wenn Sie steuerliche Unsicherheiten vermeiden wollen
Was kostet ein Steuerberater?
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: ca. 600–1.500 Euro jährlich
- Kleine GmbH: ca. 1.500–3.000 Euro jährlich
- Laufende Buchhaltung: ca. 100–300 Euro monatlich
Die Kosten sind steuerlich vollständig absetzbar.
Worauf Sie achten sollten
- Spezialisierung auf Gründer oder KMU
- Digitale Arbeitsweise
- Persönliche Betreuung
- Transparente Preise
- Proaktive Beratung
Empfehlung: Die CtC Cappel Steuerberatung in Wien ist auf Gründer spezialisiert und bietet kostenlose Erstgespräche an.
Checkliste: Steuerliche To-Dos im ersten Jahr
Vor der Gründung
- Vorgründungskosten dokumentieren
- Kleinunternehmerregelung prüfen
- Geschäftskonto eröffnen
- Optional: Erstgespräch mit Steuerberater
Im ersten Monat
- Verf 24 beim Finanzamt einreichen
- UID-Nummer beantragen
- Buchhaltungssystem einrichten
- Gewerbeanmeldung abschließen
Laufend im ersten Jahr
- Belege sammeln
- Privatentnahmen dokumentieren
- Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben
- Rücklagen bilden
Am Jahresende
- Steuererklärungen vorbereiten
- Gewinnermittlung erstellen
- Steuervorauszahlungen einplanen
Fazit: Steuern als Gründer meistern
Steuern wirken am Anfang oft kompliziert – müssen sie aber nicht sein. Wer von Beginn an Ordnung schafft, Fristen einhält und steuerliche Entscheidungen bewusst trifft, spart sich später viel Stress und oft auch Geld.
Die wichtigsten Punkte:
- Kleinunternehmerregelung bewusst entscheiden
- Belege von Anfang an sammeln
- Privates und Geschäftliches sauber trennen
- Steuerrücklagen bilden
- Bei Unsicherheit professionelle Beratung nutzen
Ein guter Steuerberater kann gerade in der Gründungsphase viel Zeit, Geld und Nerven sparen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann muss ich mich beim Finanzamt anmelden?
Innerhalb eines Monats nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit.
Was passiert bei Überschreiten der Kleinunternehmergrenze?
Sie werden ab Überschreiten der Grenze umsatzsteuerpflichtig.
Kann ich mein Home-Office steuerlich absetzen?
Ja, wenn ein eigener Raum ausschließlich beruflich genutzt wird.
Wie lange müssen Belege aufbewahrt werden?
Grundsätzlich 7 Jahre.
Brauche ich eine Registrierkasse?
Ja, wenn Barumsätze über 7.500 Euro und der Gesamtumsatz über 15.000 Euro liegen.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.
Trotz sorgfältiger Recherche kann nicht garantiert werden, dass sämtliche Inhalte vollständig, aktuell oder rechtlich korrekt sind. Steuerliche Vorschriften und gesetzliche Regelungen ändern sich regelmäßig. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen immer an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder die zuständigen Behörden.
Stand: Januar 2026